Wenn eine Gefäßfehlbildung am Bein zu einer Längendifferenz geführt hat (zu lang oder zu kurz) kann in vielen Fällen durch eine rechtzeitige Behandlung mit Kathetertechniken (interventionell) oder gefäßchirurgischen Methoden vor dem 7. Lebensjahr ohne eine orthopädische Operation ein Längenausgleich bis zum Ende des Längenwachstums (ca. 18. Lebensjahr) erreicht werden.
Wenn ein Bein zu lang ist (siehe Abbildung) kommt das vermehrte Wachstum zustande, weil Wachstumszonen durch arteriovenöse Fisteln beeinflusst werden. Arteriovenöse Fisteln führen zu einem zu geringen Sauerstoffgehalt. Dieser ist für die knochenbildenden Zellen (Osteoblasten) ein Anreiz, vermehrt Knochen zu bilden (=Wachstum).
Bei einem zu kurzen Bein gibt es die erklärende Theorie, dass das Wachstum des Beines durch einen übermäßigen Druck von fehlgebildeten Venen auf die Wachstumszonen gebremst worden ist.